PRIVATPRAXIS

COVID19 / Corona-Regeln

Für die Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen gelten die aktuellen

3G-Regeln. Das bedeutet für Sie, dass sie den Status geimpft, genesen oder getestet (offizieller Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) schriftlich bei jedem Termin vorzeigen müssen. Sollten sie dies nicht können darf ich sie leider nicht behandeln/betreuen und somit darf die Therapie nicht stattfinden. 

In diesem Fall wird ihnen eine private Ausfallrechnung für den Termin gestellt. Alle Informationen zur Ausfallrechnung finden sie im weiteren Text der AGBs.